Zeiten & Gebühren
Öffnungszeiten:
Wir haben Montag bis Donnerstag von 7:00 - 16:00 und Freitag von 7:00 - 15:00 Uhr geöffnet.
Unsere Kernzeit im Tagesablauf ist die Zeit von 8:00 - 12:00 Uhr. Wir bitten Sie, diese Kernzeit bei der Buchung zu berücksichtigen.
Ferienzeiten: Der Kindergarten ist an maximal 30 Tagen im Jahr geschlossen.
Allgemeine Info: Schließungstage für 2011/2012:
31.10.2011: Fenstertag Allerheiligen
23.12.2011: Seminartag
24.12. - 01.001.2012:
Weihnachtsferien
30.04.2012: Fenstertag 1.Mai
18.05.2012: Fenstertag Christi Himmelfahrt
08.06.2012: Fenstertag Fronleichnam
13.07.2012: Seminartag
03.08.2012: Seminartag
06.08. - 02.09.2012: Sommerferien
03.09.2012: Seminartag
1 Tag Betriebsausflug
1 weiterer Tag Seminartag
Die Termine werden noch bekannt gegeben.
Für Berufstätige besteht die Möglichkeit in den Ferien nach Absprache mit dem Team, einen anderen gemeindlichen Kindergarten zu besuchen.
Sie gelangen direkt mit einem Klick auf die Überschriften zum jeweiligen Thema.
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Gebühren:
> Beispiele Gebühren für Kinder ab 3 Jahren
> Geschwister - Ermäßigung
> Gebühren für Kinder unter 3 Jahren
> Gebühren - Ermäßigung abhängig vom Einkommenssteuerbescheid
> Gebühren - Übernahme durch das Kreisjugendamt für den Landkreis Rosenheim
> Beispiele Gebühren für Kinder ab 3 Jahren:
Sie können jeden Tag die von ihnen gewünschten Zeiten buchen. Diese Buchung ist verbindlich für das ganze Kindergarten - Jahr. Als Basis für die Berechnung dient die durchschnittliche tägliche Buchungszeit. Das bedeutet, die Gesamtstunden pro Woche werden zusammengezählt und durch 5 Tage geteilt. Das Ergebnis entspricht der durchschnittlichen täglichen Buchungszeit. Danach errechnet sich die Gebühr wie folgt:
Durchschnittliche Buchungszeit = Gebühr pro Monat
Mehr als 3-4 Stunden = € 72,00
Mehr als 4-5 Stunden = € 90,50
Mehr als 5-6 Stunden = € 109,00
Mehr als 7-8 Stunden
= € 127,50
Mehr als 8-9 Stunden = € 164,50
Mehr als 9 Stunden
= € 183,00
> Geschwister - Ermäßigung:
Wenn Sie bereits ein Kind in unserer Einrichtung haben, verringert sich die Gebühr für das zweite Kind um 50%. Für das dritte Kind zahlen Sie keine Gebühren. Die Ermäßigung endet mit Austritt eines Kindes aus dem Kindergarten.
> Gebühren für Kinder unter 3 Jahren:
Für Kinder, die das 3 Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird die doppelte Gebühr erhoben. Sobald ihr Kind drei Jahre alt ist, entfällt dieser Aufschlag.
> Gebühren - Ermäßigung abhängig vom Einkommenssteuerbescheid
Die Gebühr wird für ein Kind ohne Geschwister um 25 % ermäßigt, wenn die Lohn- /Einkommenssteuer laut Einkommenssteuerbescheid des Finanzamtes nicht höher als die tatsächlich bezahlte Kindergeldsumme. Informationen hierzu finden Sie im Anhang des Anmeldeformulars für die gemeindlichen Kindergärten.
Klicken Sie hier, um direkt zum Anmeldeformular zu kommen.
> Gebühren - Übernahme durch das Kreisjugendamt für den Landkreis Rosenheim
Eine Gebühren - Übernahme durch das Jugendamt Rosenheim ist einkommensabhängig.
Bitte klicken Sie hier, um direkt zum Antragsformular des Kreisjugendamtes Landkreis Rosenheim zu kommen.
